Neue UWG-Regeln, revidierte ESRS: Fragen, die Unternehmen jetzt klären sollten. ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­    ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏  ͏ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­ ­  
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Hallo XDC-Interessent:in,

 

willkommen zur August-Ausgabe! Der August ist der Monat der Abwesenheitsnotizen. Eine fehlt: Die Regulatorik scheint am Schreibtisch zu bleiben.

 

Ab dem 27. September greifen die neuen UWG-Regeln gegen Greenwashing. Anfang Juli hat die EU-Kommission zugleich revidierte Europäische Standards für die Nachhaltigkeits-berichterstattung (ESRS) angenommen, die den Berichtsrahmen deutlich verschlanken sollen. Das wirkt gegenläufig: strengere Regeln für Klimawerbung, weniger Berichtsfelder. Eine Frage bekommt damit noch mehr Gewicht: Passen Ziel, Plan, Ressourcen und Fortschritt zusammen?

 

Weniger Datenpunkte. Höhere Ansprüche an Klima-Claims.

⚖️ EmpCo: Drei Verbote und ein neuer Maßstab für Zukunftsclaims

 

Deutschland hat EmpCo mit dem Dritten UWG-Änderungsgesetz umgesetzt. Ab dem 27. September sind gegenüber Verbraucher:innen drei Praktiken stets unzulässig:

  • Allgemeine Umweltaussagen wie „klimafreundlich", wenn sie auf demselben Medium nicht klar und hervorgehoben konkretisiert sind und keine zugrunde liegende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann;

  • Produktbezogene Aussagen über eine neutrale, verringerte oder positive Treibhausgaswirkung, wenn sie auf der Kompensation von Treibhausgasemissionen beruhen;

  • Nachhaltigkeitssiegel, die weder auf einem Zertifizierungssystem beruhen noch von einer staatlichen Stelle festgesetzt wurden.

Für Aussagen über künftige Umweltleistungen kommt ein eigener Irreführungstatbestand hinzu. Ihnen müssen klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten, realistischen Umsetzungsplan zugrunde liegen. Der Plan braucht messbare, zeitgebundene Ziele sowie weitere Umsetzungselemente wie die nötigen Ressourcen. Unabhängige externe Sachverständige müssen ihn regelmäßig prüfen; ihre Erkenntnisse müssen Verbraucher:innen zugänglich sein.

 

Juristisch genau: Die drei ersten Praktiken stehen in der „schwarzen Liste" und sind ohne Einzelfallprüfung unzulässig. Zukunftsclaims fallen unter § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG und werden im Einzelfall beurteilt. Die EmpCo-Tatbestände betreffen Verbraucherkommunikation; B2B-Claims bleiben nach den allgemeinen UWG-Regeln überprüfbar. Bei Verstößen kommen insbesondere Abmahnungen und Unterlassungsansprüche in Betracht. 

 

Die praktische Konsequenz: Claim, Beleg, Plan, Prüfrhythmus und Fundstelle gehören in einen gemeinsamen Freigabeprozess. Dass das keine Theorie ist, zeigt der Fall McDonald's: Laut Deutscher Umwelthilfe erkannte der Konzern nach deren Klage einen Unterlassungsanspruch an; das 2050-Versprechen wurde damit nicht inhaltlich gerichtlich geprüft. Auch für Altbestände gibt es keine pauschale Schonfrist. Das nicht rechtsverbindliche EU-FAQ bietet Orientierung, der konkrete Umgang bleibt eine Einzelfallfrage.

 

Quellen: Deutsches Umsetzungsgesetz (PDF) · EU-FAQ zu EmpCo und Altbeständen (PDF) · Fall McDonald's laut DUH

📄 Moving On 2.0 - Trägt der Plan?

Die SBTi justiert nach: Version 2.0 ihres Corporate Net-Zero Standards rückt Umsetzung, Steuerung und Emissionen in der Wertschöpfungskette stärker ins Zentrum. Das Whitepaper Moving On 2.0 ordnet drei Fragen, die in der Praxis häufig vermischt werden: Wie entsteht ein wissenschaftsbasiertes Ziel? Wie wird daraus ein steuerbarer Plan? Und wann lässt sich dieses Ziel belastbar kommunizieren?

Moving On 2.0 lesen
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🖥️ °Compass - Vom Plan zum Realitätstest

Ein Plan ist nur so belastbar wie der Fortschritt, den er sichtbar macht. °Compass stellt öffentlich verfügbare Ziele, Planangaben und Emissionspfade nach einer einheitlichen Systematik gegenüber und macht sichtbar, wer tatsächlich steuert und wer nur berichtet. Die DAX40-Profile des whatif? Reports 2025 sind als Watchlist hinterlegt. So wird aus dem Bekenntnis ein öffentlich nachprüfbarer Beleg.

Zu °Compass

📊 whatif? Report 2026 - Auf welchem Kurs sind die DAX-Unternehmen?

Table.Briefings bringt es auf den Punkt: Der DAX 40 ist nicht auf Paris-Kurs (Paywall), nur einzelne Unternehmen gehen voran. Reden und Handeln liegen messbar auseinander. Wie es 2026 aussieht, zeigt der whatif? Report 2026: Er erscheint am 17. September. Man darf gespannt sein, wer diesmal auf der Liste derjenigen steht, die tun, was sie sagen.

whatif? Report 2026 vorbestellen (kostenlos)
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🎧 Zum Nachhören - Hannah Helmke im Podcast von Zackes Brustik

»Wie warm wäre die Welt, wenn alle so wirtschaften würden wie wir?«  Mit dieser Frage ordnet Hannah Helmke im Podcast „Gewinne Zukunft" von Zackes Brustik die whatif?-Ergebnisse zum DAX 40 ein. Ihr Kernbefund: Die Lücke zwischen ambitionierten Klimazielen und realer Umsetzung ist weniger ein Technologie- als ein Governance-Problem. An Beispielen wie Dürr und PHOENIX CONTACT wird konkret, wer Wachstum und Emissionen tatsächlich entkoppelt und wie aus Nachhaltigkeits-strategie ein Business-Treiber wird. Eine Stunde Klartext für alle, die ESG nicht dem Zufall überlassen wollen.

Zur Podcast-Folge „Gewinne Zukunft"
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📖 Zum Weiterlesen - ESRS: Über 60 % weniger Pflichtdatenpunkte in Sicht

Nach Angaben der EU-Kommission soll die Zahl der verpflichtenden Datenpunkte um mehr als 60 Prozent sinken. Den Rechtsakt hat die Kommission am 3. Juli angenommen; Parlament und Rat können noch widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die revidierten Standards verpflichtend ab dem Geschäftsjahr 2027, eine vorzeitige Anwendung für 2026 ist möglich. Ist Klima für ein Unternehmen wesentlich, bleiben Angaben zu Transitionsplan, Zielen, Maßnahmen, Investitionen, Annahmen und Fortschritt substanziell. Dazu gehört die Einordnung, ob Plan und Ziele Paris-kompatibel sind.

EU-Kommission zu den revidierten ESRS
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Gelegenheiten zum Austausch nach den Sommermonaten

 

In den kommenden Monaten gibt es Gelegenheiten, uns zu treffen und in den Austausch zu gehen.

 

Öffentlich / mit Anmeldung

  • 23. September, Duisburg // 29. Bankensymposium ESG meets AI - Weitere Informationen 

  • 24./25. September, Düsseldorf // Handelsblatt-Jahrestagung ESG-Reporting & -Steuerung - Weitere Informationen

  • 30. September, online // °Clarity - Christine Reutter, Geschäftsführerin bei „Ihr Wegbereiter“ / Schneider Holding GmbH – Erstellung eines Transitionsplanes mit XDC. Erfahrungen und Nutzen für ein Unternehmen aus dem Mittelstand - Zur Anmeldung
  • 25./26. November, Paris // CARES Forum 2026 (Sustainability in Mobility Manufacturing) - Weitere Informationen

Auf Einladung

  • 16. September, Frankfurt am Main // whatif? Report 2026 - DAX40-Roundtable bei Taylor Wessing. Am 17. September wird im Anschluss der whatif? Report 2026 veröffentlicht  - whatif? Report vorbestellen (kostenlos)  
  • 22. September, Frankfurt am Main // XDC vs. SBT vor dem Hintergrund der EmpCo - Roundtable bei Taylor Wessing
  • 7. Oktober, Radevormwald // ARMID e.V. (Aufsichtsräte Mittelstand) zu Gast bei Gira mit Vortrag von right° und Unternehmensbesichtigung. 

Zum Schluss

 

Im Herbst muss sich jedes Klimaziel an einer einfachen Frage messen lassen: Trägt der Plan das Versprechen?

 

Mit der X-Degree Compatibility (XDC) übersetzen wir Emissionspfade in eine einzige, vergleichbare Kennzahl. So zeigt sich über Unternehmen, Immobilien und Finanzportfolios hinweg, ob der eingeschlagene Kurs Paris-kompatibel ist.

 

Eine Abwesenheitsnotiz gibt es noch: °Clarity macht im August Sommerpause und meldet sich danach mit neuen Gesprächen zurück.

 

Bis dahin wünschen wir Ihnen einen August, der leise genug ist, um den Herbst schon kommen zu hören.

 

Herzliche Grüße

Ihr Team von right°

Zitat der Ausgabe

 

„Entscheidend ist, dass sich nur Nachhaltigkeit auf die Fahnen schreiben darf im Finanzsektor, wer das auch belegen kann."

 

Mark Branson, Präsident der BaFin, beim GSN-Summit in Berlin (Mai 2026) · Zur Rede

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